Ambulante Rehabilitation

Ganztägig ambulante/ teilstationäre Rehabilitation bedeutet zu Hause wohnen und gleichzeitig eine erstklassige und intensive Rehabilitation zu absolvieren. Eine ambulante Rehabilitation kann nach schweren Operationen oder auch bei chronischen Krankheiten sinnvoll sein, wenn keine stationäre Rehabilitation notwendig ist. Sie soll Ihnen helfen, Ihren Alltag wieder beschwerdefrei zu bewältigen.

Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Formen der ganztägig ambulanten/ teilstationären Rehabilitation an:

Anschlussheilbehandlung

Haben Sie eine rheumatologische Erkrankung und möchten Sie direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt eine ambulante Anschlussheilbehandlung im Klinikum Bad Bramstedt durchführen? Bitte sprechen Sie während des Krankenhausaufenthaltes mit Ihrem Stationsarzt sowie dem zuständigen Mitarbeiter des Sozialdienstes. Der Sozialdienst kennt sich mit dem Procedere der Beantragung aus, berät Sie und kümmert sich um einen Aufnahmetermin im Klinikum sowie die Kostenzusage Ihres Kostenträgers. Wenn Sie wünschen, können Sie gerne vor Ihrer Aufnahme die Räumlichkeiten des Klinikums besichtigen, um einen ersten Eindruck zu bekommen.

Ablauf bei einer Anschlussheilbehandlung

Krankenhausaufenthalt

Kontakt mit dem Sozialdienst

Absprache eines Aufnahmetermins im Klinikum Bad Bramstedt

Einladung durch das Klinikum Bad Bramstedt

Klärung letzter Fragen: +49 4192 / 90 - 23 22

Beginn der Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation (Heilverfahren)

Sie leiden unter Beschwerden, müssen allerdings nicht operativ versorgt werden? Auch ohne eine Operation ist die Inanspruchnahme einer ambulanten Rehabilitation im Klinikum Bad Bramstedt durchaus möglich. Zur Beantragung der Maßnahme nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Haus- oder Facharzt auf. Dieser kennt sich mit dem Procedere der Beantragung der Maßnahme aus.

Ihr Weg zur Medizinischen Rehabilitation (Heilverfahren)

Termin beim Haus- oder Facharzt

Bewilligung der Maßnahme und Absprache eines Aufnahmetermins

Einladung durch das Klinikum Bad Bramstedt

Klärung letzter Fragen: +49 4192 / 90 - 23 22

Beginn der Rehabilitation

Bitte beachten Sie, dass der Rentenversicherungsträger nur zuständig ist, sofern Sie noch im Arbeitsleben stehen. Sollten Sie Rente in jeglicher Form beziehen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige gesetzliche oder private Krankenversicherung, um die Antragsformulare anzufordern. Sie finden diese allerdings auch auf der zugehörigen Homepage Ihrer Krankenversicherung.