Stationäre Rehabilitation
Der Vorteil eines stationären Aufenthalts im Klinikum Bad Bramstedt ist, dass Sie sich frei von den Belastungen des Alltags ganz auf Ihre Rehabilitation konzentrieren können.
Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Formen der stationären Rehabilitation an:
Anschlussheilbehandlung
Haben Sie eine rheumatologische Erkrankung und möchten Sie direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt eine Anschlussheilbehandlung im Klinikum Bad Bramstedt durchführen? Bitte sprechen Sie während des Krankenhausaufenthaltes mit Ihrem Stationsarzt sowie dem zuständigen Mitarbeiter des Sozialdienstes. Der Sozialdienst kennt sich mit dem Procedere der Beantragung aus, berät Sie und kümmert sich um einen Aufnahmetermin im Klinikum sowie die Kostenzusage Ihres Kostenträgers. Wenn Sie wünschen, können Sie gerne vor Ihrer Aufnahme die Räumlichkeiten des Klinikums besichtigen, um einen ersten Eindruck zu bekommen.
Ablauf bei einer Anschlussheilbehandlung
Operationstermin
Kontakt mit dem Sozialdienst
Absprache eines Aufnahmetermins im Klinikum Bad Bramstedt
Einladung durch das Klinikum
Klärung letzter Fragen: +49 4192 / 90 - 22 23
Beginn der Anschlussheilbehandlung
Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre Sozialversicherungsnummer, Ihre Krankenkassenkarte sowie Ihre Bankverbindung in der Klinik benötigen.
Medizinische Rehabilitation (Heilverfahren)
Sie leiden unter Beschwerden, müssen allerdings nicht operativ versorgt werden? Auch ohne eine Operation ist die Inanspruchnahme einer ambulanten Rehabilitation im Klinikum Bad Bramstedt durchaus möglich. Zur Beantragung der Maßnahme nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Haus- oder Facharzt auf. Dieser kennt sich mit dem Procedere der Beantragung der Maßnahme aus.
Ihr Weg zur Medizinischen Rehabilitation (Heilverfahren)
Termin beim Haus- oder Facharzt
Bewilligung der Maßnahme und Absprache eines Aufnahmetermins
Einladung durch das Klinikum Bad Bramstedt
Klärung letzter Fragen: +49 4192 / 90 - 23 22
Beginn der Rehabilitation
Bitte beachten Sie, dass der Rentenversicherungsträger nur zuständig ist, sofern Sie noch im Arbeitsleben stehen. Sollten Sie Rente in jeglicher Form beziehen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige gesetzliche oder private Krankenversicherung, um die Antragsformulare anzufordern. Sie finden diese allerdings auch auf der zugehörigen Homepage Ihrer Krankenversicherung.